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Kartellrechtliche Aspekte

Derzeit findet eine Begutachtung kartellrechtlicher Aspekte statt. Kartellrechtliche Anforderungen sind zu beachten, wenn Unternehmen Forschungs-und Entwicklungskooperationen eingehen, wie sie insbesondere zwischen Fertigungsunternehmen und den Pulverherstellern vereinbart werden.  Die Vereinbarung gemeinsamer Forschung und Entwicklung, ohne dass eine gemeinsame Verwertung vereinbart wird, stellt regelmäßig keine Wettbewerbsbeschränkung im Sinne des Kartellrechts dar.  Nach der europäischen Gruppenfreistellungsverordnung (GVO) für Forschung und Entwicklung werden auch alle Vereinbarungen vom Kartellverbot ausgenommen, die die Nutzungsrechte zwischen den Kooperationspartnern regeln. Allerdings sind – von Ausnahmen abgesehen – Beschränkungen des aktiven oder passiven Vertriebs in Gebiete oder an Kunden unzulässig.  Dies trifft die Situation, dass die Parteien der Kooperationsvereinbarung hinsichtlich der Entwicklungsergebnisse, untereinander oder zumindest  die eine Partei gegenüber der anderen,  Ausschließlichkeit vereinbaren. (Prof. Dr. Dr. Ensthaler)

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