Alles, was mit der Erfindung im Labor der TU Berlin bis hin zu einem erteilten Patent im Zusammenhang steht, bringt das Team des ZfGE für die WissenschaftlerInnen der TU Berlin auf den Weg. Die TU Berlin betreibt das Patentierungsverfahren und übernimmt die dabei entstehenden Kosten. Darüber hinaus sucht die TU Berlin Interessenten in der Wirtschaft, die die Entwicklungen der TU Berlin in einem marktfertigen Produkt umsetzen. Eine enge Abstimmung mit den WissenschaftlerInnen bei allen wesentlichen Schritten ist dabei selbstverständlich.
Nach Entgegennahme und erster Durchsicht der Erfindungsmeldung vereinbaren wir zunächst ein Gespräch mit den Erfindern, um so im persönlichen Kontakt ggf. noch offene Fragen zu klären.
Selbstverständlich unterstützen wir auch bei der Erstellung der Erfindungsmeldung. Sie können uns dazu in vertraulichen Gesprächen Ihre Idee oder das Forschungsergebnis vorstellen und gemeinsam mit dem ZfgE mögliche erfindungsrelevante Merkmale herausarbeiten.
Nach erfolgter Erfindungsmeldung wird der Stand der Technik recherchiert und die Erfindung im Hinblick auf die Voraussetzungen eines Patents untersucht – diese sind Technizität, Neuheit, erfinderische Tätigkeit und gewerbliche Anwendbarkeit.
Sofern auch die Bewertung hinsichtlich der Marktrelevanz der Erfindung positiv ausfällt, werden die Unterlagen für das Patentierungsverfahren erstellt. Dieser TU-interne Prozess der Erfindungsbewertung ist nach durchschnittlich zwei, spätestens aber vier Monaten abgeschlossen.
Das entsprechende Formular der Erfindungsmeldung finden Sie rechts.
Ansprechpartner:
Dr. Oliver Huth
Tel.: 030 314-25067
oliver.huth@tu-berlin.de
Matteo Werth
Tel.: 030 314-28621
m.werth@tu-berlin.de
Formulare und Merkblätter:
Formular Erfindungsmeldung
Merkblatt zu Arbeitnehmererfindungen
Vor der Patentanmeldung
Wenn die Erfindungsbewertung positiv ausgefallen ist und die Erfindung durch die TU Berlin in Anspruch genommen worden ist, starten und begleiten wir den Patentierungsprozess. Die Unterlagen werden zusammengestellt und an ausgewählte Patentanwaltskanzleien übergeben, die das Verfahren der Patentanmeldung bei den jeweiligen Patentämtern betreiben. Das Verfahren bis zur endgültigen Patentanmeldung nimmt durchschnittlich sechs bis acht Wochen in Anspruch.
Patentverfahren
Unsere Aufgabe besteht unter anderem darin, ein auf die Erfindung abgestimmtes Patentanmeldungsverfahren zu evaluieren, national und/oder international. Dies erfolgt in enger Zusammenarbeit mit den ErfinderInnen. Im Zeitraum von der Patentanmeldung bis zur Patenterteilung kümmert sich das ZfgE um die Einhaltung patentrelevanter Fristen, stellt die rechtzeitige Zahlung der fälligen Gebühren sicher und erledigt die anfallende Korrespondenz mit der Patentanwaltskanzlei.
Ansprechpartner:
Sabine Liesenfeld
Tel.: 030 314-24070
sabine.liesenfeld@tu-berlin.de
Dr. Oliver Huth
Tel.: 030 314-25067
oliver.huth@tu-berlin.de
Sobald eine Patentanmeldung eingereicht wurde, beginnen wir mit der Vermarktung der Erfindung. Hierfür ist es notwendig, eine auf die einzelne Erfindung abgestimmte Vermarktungsstrategie zu entwickeln.
Verwertung mit externen Partnern
Wir suchen mögliche Interessenten in der Industrie und stellen den Kontakt her. Zusätzlich bieten wir die Technologien auf Portalen im Internet an. Sollten es die Umstände erfordern, beauftragen wir auch externe Verwertungsdienstleister.
Im weiteren Verlauf führen wir die Vertragsverhandlungen und übernehmen das Vertragscontrolling. Bei einer erfolgreichen Vermarktung erhalten die ErfinderInnen gemäß § 42 ArbErfG einen Anteil von 30% der Einnahmen, die die TU Berlin aus dieser Vermarktung erzielt.
Die TU Berlin bietet Ihren ErfinderInnen zudem an, diesen Anteil durch eigene Verwertungsinitiativen um weitere 15% der Einnahmen zu erhöhen. Dies wird in Werkverträgen vereinbart.
Verwertung durch eigene Gründung
Anstelle der Vermarktung an „unbekannte Dritte“ bietet sich eine Nutzung der Patentanmeldung/des Patentes im Rahmen einer Ausgründung an.
In einem solchen Fall beraten wir die Gründungsteams gemeinsam mit den KollegInnen des Centre for Entrepreneurships (CfE) und stellen sicher, dass das Patent dem zu gründenden Unternehmen zu angemessenen und gründerfreundlichen Bedingungen zur Verfügung gestellt wird.
Von den Lizenzzahlungen, die die TU Berlin von dem gegründeten Unternehmen erhält, gehen ebenfalls 30% direkt an die ErfinderInnen.
Ansprechpartnerin:
Ina Krüger
Lizenzmanagerin
Tel.: 030 314-75916
ina.krueger@tu-berlin.de
Jeanne Trommer
Lizenzmanagerin
Tel.: 030 314-24472
jeanne.trommer@tu-berlin.de