Der Weg zum Patent

Alles, was mit der Erfindung im Labor der TU Berlin bis hin zu einem erteilten Patent im Zusammenhang steht, bringt das Team des ZfGE für die WissenschaftlerInnen der TU Berlin auf den Weg. Die TU Berlin betreibt das Patentierungsverfahren und übernimmt die dabei entstehenden Kosten. Darüber hinaus sucht die TU Berlin Interessenten in der Wirtschaft, die die Entwicklungen der TU Berlin in einem marktfertigen Produkt umsetzen. Eine enge Abstimmung mit den WissenschaftlerInnen bei allen wesentlichen Schritten ist dabei selbstverständlich.

Erste Stufe: Beratung und Erfindungsbewertung TU-intern

Nach Entgegennahme und erster Durchsicht der Erfindungsmeldung vereinbaren wir zunächst ein Gespräch mit den Erfindern, um so im persönlichen Kontakt ggf. noch offene Fragen zu klären.

Selbstverständlich unterstützen wir auch bei der Erstellung der Erfindungsmeldung. Sie können uns dazu in vertraulichen Gesprächen Ihre Idee oder das Forschungsergebnis vorstellen und gemeinsam mit dem ZfgE mögliche erfindungsrelevante Merkmale herausarbeiten.

Nach erfolgter Erfindungsmeldung wird der Stand der Technik recherchiert und die Erfindung im Hinblick auf die Voraussetzungen eines Patents untersucht – diese sind Technizität, Neuheit, erfinderische Tätigkeit und gewerbliche Anwendbarkeit.

Sofern auch die Bewertung hinsichtlich der Marktrelevanz der Erfindung positiv ausfällt, werden die Unterlagen für das Patentierungsverfahren erstellt. Dieser TU-interne Prozess der Erfindungsbewertung ist nach durchschnittlich zwei, spätestens aber vier Monaten abgeschlossen.

Das entsprechende Formular der Erfindungsmeldung finden Sie rechts.

Ansprechpartner:

Dr. Oliver Huth

Tel.: 030 314-25067
oliver.huth@tu-berlin.de


Matteo Werth

Tel.: 030 314-28621
m.werth@tu-berlin.de


Formulare und Merkblätter:

Formular Erfindungsmeldung
Merkblatt zu Arbeitnehmererfindungen

Weitere Dokumente »

Zweite Stufe: Patentierungsprozess

Vor der Patentanmeldung

Wenn die Erfindungsbewertung positiv ausgefallen ist und die Erfindung durch die TU Berlin in Anspruch genommen worden ist, starten und begleiten wir den Patentierungsprozess. Die Unterlagen werden zusammengestellt und an ausgewählte Patentanwaltskanzleien übergeben, die das Verfahren der Patentanmeldung bei den jeweiligen Patentämtern betreiben. Das Verfahren bis zur endgültigen Patentanmeldung nimmt durchschnittlich sechs bis acht Wochen in Anspruch.

Patentverfahren

Unsere Aufgabe besteht unter anderem darin, ein auf die Erfindung abgestimmtes Patentanmeldungsverfahren zu evaluieren, national und/oder international. Dies erfolgt in enger Zusammenarbeit mit den ErfinderInnen. Im Zeitraum von der Patentanmeldung bis zur Patenterteilung kümmert sich das ZfgE um die Einhaltung patentrelevanter Fristen, stellt die rechtzeitige Zahlung der fälligen Gebühren sicher und erledigt die anfallende Korrespondenz mit der Patentanwaltskanzlei.

Ansprechpartner:

Sabine Liesenfeld

Tel.: 030 314-24070
sabine.liesenfeld@tu-berlin.de


Dr. Oliver Huth

Tel.: 030 314-25067
oliver.huth@tu-berlin.de

Dritte Stufe: Verwertung

Sobald eine Patentanmeldung eingereicht wurde, beginnen wir mit der Vermarktung der Erfindung. Hierfür ist es notwendig, eine auf die einzelne Erfindung abgestimmte Vermarktungsstrategie zu entwickeln.

Verwertung mit externen Partnern

Wir suchen mögliche Interessenten in der Industrie und stellen den Kontakt her. Zusätzlich bieten wir die Technologien auf Portalen im Internet an. Sollten es die Umstände erfordern, beauftragen wir auch externe Verwertungsdienstleister.

Im weiteren Verlauf führen wir die Vertragsverhandlungen und übernehmen das Vertragscontrolling. Bei einer erfolgreichen Vermarktung erhalten die ErfinderInnen gemäß § 42 ArbErfG einen Anteil von 30% der Einnahmen, die die TU Berlin aus dieser Vermarktung erzielt.

Die TU Berlin bietet Ihren ErfinderInnen zudem an, diesen Anteil durch eigene Verwertungsinitiativen um weitere 15% der Einnahmen zu erhöhen. Dies wird in Werkverträgen vereinbart.

Verwertung durch eigene Gründung

Anstelle der Vermarktung an „unbekannte Dritte“ bietet sich eine Nutzung der Patentanmeldung/des Patentes im Rahmen einer Ausgründung an.

In einem solchen Fall beraten wir die Gründungsteams gemeinsam mit den KollegInnen des Centre for Entrepreneurships (CfE) und stellen sicher, dass das Patent dem zu gründenden Unternehmen zu angemessenen und gründerfreundlichen Bedingungen zur Verfügung gestellt wird.

Von den Lizenzzahlungen, die die TU Berlin von dem gegründeten Unternehmen erhält, gehen ebenfalls 30% direkt an die ErfinderInnen.

Ansprechpartnerin:

Ina Krüger
Lizenzmanagerin

Tel.: 030 314-75916
ina.krueger@tu-berlin.de


Jeanne Trommer
Lizenzmanagerin

Tel.: 030 314-24472
jeanne.trommer@tu-berlin.de

Erste Stufe: Beratung und Erfindungsbewertung TU-intern

Nach Entgegennahme und erster Durchsicht der Erfindungsmeldung vereinbaren wir zunächst ein Gespräch mit den Erfindern, um so im persönlichen Kontakt ggf. noch offene Fragen zu klären. Das entsprechende Formular der Erfindungsmeldung finden Sie hier.

Selbstverständlich unterstützen wir auch vorab bei Erstellung der Erfindungsmeldung. Sie können uns dazu in unverbindlichen und vertraulichen Gesprächen Ihre Idee oder das Forschungsergebnis vorstellen und gemeinsam mit dem ZfgE mögliche erfindungsrelevante Merkmale herausarbeiten.

Nach erfolgter Erfindungsmelung wird durch spezialisierte Mitarbeiter am ZfgE der Stand der Technik recherchiert und die Erfindung im Hinblick auf die Voraussetzungen eines Patents untersucht – diese sind Technizität, Neuheit, erfinderische Tätigkeit und gewerbliche Anwendbarkeit.

Sofern eine Bewertung der Marktrelevanz der Erfindung positiv ausfällt, werden die Verwertungsunterlagen für das folgende Patentierungsverfahren erstellt. Dieser TU-interne Prozess der Erfindungsbewertung ist nach durchschnittlich zwei, spätestens aber vier Monaten abgeschlossen.


Ansprechpartnerin: Jeanne TrommerJeanne Trommer Lizenzmanagerin » Gesprächstermin vereinbaren

Zweite Stufe: Begleitung des Patentierungsprozesses

Vor der Patentanmeldung

Sofern die Erfindungsbewertung positiv ausfällt und die Erfindung damit durch die TU Berlin in Anspruch genommen wurde, starten und begleiten wir den Patentierungsprozess. Die Unterlagen werden zusammengestellt und über externe Recherchedienstleister an Patentanwaltskanzleien übergeben, die das Verfahren der Patentanmeldung bei den jeweiligen Patentämtern betreiben.

Das ZfgE agiert als Schnittstelle zwischen den ErfinderInnen und der Patentanwaltskanzlei und übernimmt die Korrespondenz. Dieser Prozess nimmt abhängig vom Umfang des Patents durchschnittlich sechs Wochen in Anspruch.

Patentverfahren

Im Zeitraum von der Patentanmeldung bis zur Patenterteilung kümmert sich das ZfgE um die Einhaltung patentrelevanter Fristen, stellt die rechtzeitige Zahlung der fälligen Gebühren sicher und erledigt die anfallende Korrespondenz mit der Patentanwaltskanzlei. Wir sind dabei stets auf eine Abstimmung mit den ErfinderInnen bedacht.

Dritte Stufe: Verwertung und Überwachung der Patente

Sobald eine Patentanmeldung eingereicht wurde, beginnen wir mit der Vermarktung der Erfindung. Hierfür ist es notwendig, eine auf die einzelne Erfindung abgestimmte Vermarktungsstrategie zu entwickeln.

Verwertung mit externen Partnern

Wir suchen mögliche Interessenten in der Industrie und stellen den Kontakt her. Zusätzlich bieten wir die Technologien auf Portalen im Internet an.

Im weiteren Verlauf führen wir die Vertragsverhandlungen und übernehmen das Vertragscontrolling. Sollten es die Umstände erfordern, beauftragen wir auch externe Verwertungsdienstleister.

Bei einer erfolgreichen Vermarktung bekommen die ErfinderInnen aus den Einnahmen, die die TU Berlin aus dieser Vermarktung erzielt, 30% ausgeschüttet.

Verwertung durch eigene Gründung

Neben der Vermarktung an „unbekannte Dritte“ kann auch die Nutzung der Patentanmeldung/des Patentes im Rahmen einer Ausgründung aus der TU Berlin ein Vermarktungsweg sein – im Rahmen der Transferstrategie der TU Berlin auch der favorisierte Weg.

In einem solchen Fall beraten wir gemeinsam mit dem Centre for Entrepreneurship (CfE) die Gründungsteams und werden dafür Sorge tragen, dass das Patent dem zu gründenden Unternehmen zu angemessenen und gründerfreundlichen Bedingungen zur Verfügung gestellt wird.

Von den Lizenzzahlungen, die die TU Berlin von dem gegründeten Unternehmen erhält, gehen 30% direkt an die ErfinderInnen.