Die Registrierung von Domains und die Eintragung von Marken werden für die WissenschaftlerInnen der TU Berlin zunehmend interessant, um ihr Profil gegenüber industriellen Partnern zur Einwerbung von Drittmitteln zu schärfen.
Auf Antrag veranlasst das ZfgE die Eintragung einer Marke für wissenschaftliche Einrichtungen / Fachgebiete beim Deutschen Patent- und Markenamt auf den Namen der TU Berlin durch eine Patentanwaltskanzlei.
Verbunden mit einer Markeneintragung ist die Erstellung eines Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses, welches den inhaltlichen Schutzumfang der Marke definiert. Hierzu werden durch die beauftragte Patentanwaltskanzlei Vorschläge erarbeitet, die durch das Fachgebiet / die Einrichtung zu prüfen und ggf. zu ergänzen sind.
Die anfallenden Kosten der Eintragung werden grundsätzlich vom jeweiligen Fachgebiet getragen.