Die rechtswissenschaftliche Forschung am ZfgE umfasst das Immaterialgüterrecht sowie das Technik-, Wirtschafts- und Unternehmensrecht. Die Forschungen sind interdisziplinär ausgestaltet und weisen einen engen Bezug zu den technischen Forschungsgebieten an der TU Berlin auf.
Als zentrale Anlaufstelle in allen Fragen zu Technik und Recht an der TU Berlin ist das ZfgE auch wesentlich am Technologietransfer der TU Berlin beteiligt. Hierzu gehören alle rechtlichen Fragestellungen, die mit technischen Produkten und Verfahren von ihrer Entwicklung bis zu ihrer Vermarktung verbunden sind. Betroffen sind hierbei etwa Fragen zum geistigen Eigentum (vor allem Patentrecht, Markenrecht, Urheberrecht), zum Haftungs- und Datenschutzrecht wie auch zu den gesellschafts- und wettbewerbsrechtlichen Bezügen.
Ein Teil der Forschung erfolgt über Kooperationen mit Partnern in Industrie und Wissenschaft, etwa zu den Themen 3D-Druck, Industrie 4.0 oder autonomes Fahren. Zugleich bietet das ZfgE durch wissenschaftliche Vortragsreihen, Workshops und Konferenzen Möglichkeiten der Fortbildung zu aktuellen Forschungsthemen auf den Gebieten des Technik- und Immaterialgüterrechts.
In Zusammenarbeit mit der Fakultät für Maschinenwesen und dem Fachgebiet für Technik-, Wirtschafts- und Unternehmensrecht wird seit dem Wintersemester 2016/2017 der neue Masterstudiengang Patentingenieurwesen angeboten.
Software zur Absicherung gegen Produkthaftung mittels Qualitätsmanagement
Im Projekt am Fachgebiet von Prof. Ensthaler wird eine Softwarelösung für kleine und mittlere Unternehmen zur Vereinigung von Anforderungen der Qualitätsmanagementsysteme nach DIN ISO und der Produkthaftung entwickelt. Dies ermöglicht die Erweiterung der Managementprozesse zur Vermeidung von Produkthaftungsfällen. Mehr erfahren »
Zur Informationsplattform 3D-Druck und Recht »
Im Projekt „AGENT-3D“ wird gemeinsam mit Fraunhofer das Potenzial des 3D-Drucks untersucht, wobei die rechtlichen Rahmenbedingungen einen entscheidenden Anteil haben. Hier werden schwerpunktmäßig die Themen Datenschutz, Haftungsrecht sowie das Immaterialgüterrecht bearbeitet.
Das Technikrecht ist ein in hohem Maße interdisziplinäres Rechtsgebiet. Es beschäftigt sich mit den rechtlichen Anforderungen an technische Produkte im Hinblick auf Produktionsmanagement, Qualitätsmanagement, technisches Vertriebsmanagement, Risikomanagement, Umweltmanagement, Projektmanagement, Wissensmanagement. Einerseits geht es dabei um die vom Hersteller wahrzunehmende Produktverantwortung, die rechtlich über das öffentlich-rechtlich ausgestaltete Produktsicherheitsrecht und das zivilrechtlich ausgestaltete Produkthaftungsrecht geregelt ist. Andererseits spielen, im Rahmen von Strategien zur Haftungsvermeidung, Themen wie Qualitätsmanagement und Qualitätssicherungsvereinbarungen eine große Rolle. Das Technikrecht ist dabei jedoch kein in sich abgeschlossenes Rechtsgebiet, sondern öffnet sich letztlich für alle technisch-juristisch bezogenen Fragen. Daher spielen Bezüge zum Patentrecht ebenso eine Rolle wie das Umwelthaftungsrecht, das insbesondere für Unternehmen von Bedeutung ist. Im Rahmen der zunehmenden digitalisierten Produktion (z.B. der additiven Fertigung) sowie digital-vernetzter Produkte (z.B. das automatisierte Fahren) nimmt das Technikrecht einen immer größeren Stellenwert ein.
Siehe auch das Lehrbuch Technikrecht – Link zum Verlag.
Unternehmensgründungsrecht ist ein modernes, technik- und technologie-orientiertes Unternehmensrecht, das sich mit der Erforschung und auch Vermittlung des notwendigen juristischen Rüstzeugs für Startups, potentielle Produzenten und zukünftige (Aus)Gründer mit innovativen Ideen beschäftigt. Grundlagen des Handels- und Firmenrechts fließen hier ebenso mit ein wie die Wahl der passenden Gesellschaftsform bis hin zu Konzernierungs- bzw. Holdingvarianten. Daneben gilt es Finanzierungsoptionen aus rechtlicher Sicht zu vergleichen und adäquate Vertriebsstrategien sowie -kanäle (ggf. unter Zuhilfenahme von Absatzmittlern) aufzuzeigen, wodurch auch Berührungspunkte zum (europäischen) Kartell- und Wettbewerbsrecht hergestellt werden. Einen zusätzlichen Schwerpunkt bildet hierbei das Informationstechnologie- und Datenschutzrecht, das insbesondere bei Schaffung eines Online-Shops und Erstellung der dazugehörigen Website von Bedeutung ist. Flankiert wird das noch junge Forschungsfeld durch zielgruppenspezifische Gesichtspunkte des Individualarbeitsrechts.
Das so verstandene Unternehmensgründungsrecht ist per se branchenoffen, richtet sich jedoch primär an den einer technischen Universität immanenten Disziplinen, Studiengängen und Fachrichtungen aus.
Untersucht werden aktuelle Fragestellungen zum Informationstechnologierecht sowie zum Datensicherheits-/Datenschutzrecht (u.a. Gesundheitsdatenschutz). Anknüpfungspunkte für die Forschungstätigkeiten sind unter anderem die rechtlichen Herausforderungen einer immer stärkeren Vernetzung von Datenströmen in Gesellschaft, Industrie und Wirtschaft (Stichwort „Industrie 4.0“), von additiv-generativen Fertigungsverfahren und der elektronischen Verarbeitung von Gesundheitsdaten (z.B. im Rahmen von e-Health). Dabei spielen auch internationale Verknüpfungen eine wesentliche Rolle.
Zu diesem Forschungsbereich siehe auch die Forschungskooperation mit der „Plattform Industrie 4.0“.
In mehreren Forschungsprojekten wurden umfangreiche Studien zu den rechtlichen Anforderungen und den Aufgaben beim automatisierten und vernetzten Fahren erstellt.
Das Fachgebiet Wirtschafts-, Unternehmens- und Technikrecht der TU Berlin (Prof. Dr. Dr. Jürgen Ensthaler) hat den Zuschlag für eine vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) geförderte zwölfmonatige wissenschaftliche Studie zu den rechtlichen Rahmenbedingungen für automatisierte und vernetzte Verkehrssysteme erhalten. Das Projekt wurde Anfang 2019 abgeschlossen.
Weitere Informationen auf der Projektseite »
Im Jahr 2010 wurde im interdisziplinären Projekt „SIM TD – sichere intelligente Mobilität – Testfeld Deutschland“ eine umfassende Studie zu rechtlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen des intelligenten Verkehrs verfasst. Darüber hinaus wurde gemeinsam mit Rechtsabteilungen von Autoherstellern ein „Code of Practice zur Entwicklung und Validierung von Fahrerassistenzsystemen“ vorangetrieben.
Im Jahr 2015 hat das Land Baden-Württemberg eine breit angelegte „Studie zum Thema „Automatisiert. Vernetzt. Elektrisch. – Potenziale innovativer Mobilitätslösungen für Baden-Württemberg“ in Auftrag gegeben, welche gemeinsam mit Prognos, dem Fraunhofer-Institut für Verkehrs- und Infrastruktursysteme IVI und dem TÜV Rheinland Consulting GmbH erarbeitet wurde.
Die Untersuchungen identifizieren wesentliche Handlungsfelder und Forschungsbedarfe. Sie reichen jeweils von europa- und nationalrechtlichen Fragen des Straßenverkehrsrechts, Infrastrukturrecht über Haftungsfragen, Versicherungsfragen, Fragen zum Datenschutz- und Telekommunikationsrecht bis hin zur Ausarbeitung von Testprogrammen.
Im Projekt der Leopoldina zum Thema „Additive Fertigung und 3D-Druck – Perspektiven einer neuen Technologie“ beteiligt sich das ZfgE in der Arbeitsgruppe und deckt die Bereiche Urheberrecht und Haftungsfragen im Zusammenhang mit den Verfahren der additiven Fertigung ab.