Projekt AGENT-3D

AGENT-3D ist ein Forschungsprojekt (gefördert vom BMBF), bei dem unterschiedliche Aspekte rund um die additive Fertigung erforscht werden. Gemeinsam mit den Verbundpartnern TU Dresden und Fraunhofer-Institute IWS, IPK und IWU erforscht das ZfgE die Herausforderungen der additiven Fertigung auf dem Weg zur Schlüsseltechnologie. Das Ziel ist, Produkte und Prozesse in die Prozessreife und damit in die industrielle Anwendung zu bringen. Hierzu wird in einem transdisziplinären Team gearbeitet, wobei technische und rechtliche Aspekte miteinander verzahnt werden.

Gearbeitet wird jedoch nicht nur mit den Verbundpartnern, sondern in einem Konsortium, das aus führenden Forschungseinrichtungen, Industrie und KMUs besteht.


Broschüren:
IT-Sicherheit
Produktsicherheit

Forschungsschwerpunkte

Projektteam

Urheberrecht

Urheberrechtliche Fragen stellen sich im Wesentlichen im Zusammenhang mit der CAD-Datei – der virtuellen Vorlage des Produkts – und dem zu fertigenden Produkt.

Hersteller, Designer und Ingenieure der für den 3D-Druck notwendigen CAD-Dateien werden sich in ähnlicher Weise wie die Musik- und Filmindustrie mit dem Problem der rasanten Vervielfältigungsmöglichkeiten durch das Internet konfrontiert sehen.

Bereits existierende Tauschbörsen für CAD-Dateien machen es unerlässlich den urheberrechtlichen Schutz von CAD-Datei zu bestimmen sowie diejenigen Voraussetzungen zu untersuchen, unter welchen bereits existierende Objekte im Zuge des 3D-Drucks verwendbar sind.

Patentrecht

Die Computer-aided design (CAD)-Datei bildet die Grundlage additiver Druckvorgänge. CAD-Dateien enthalten sowohl Ausführungsbefehle für den Drucker als auch Informationen über das zu fertigende Produkt, z.B. dessen Form, Oberfläche, Struktur, Volumen oder auch Dichte.

Die Forschung der TU Berlin geht speziell der Frage nach, ob den zum 3D Druck verwendeten Treiberprogrammen und CAD-Daten patentrechtlicher Schutz zukommt, also insbesondere, ob die zugrundeliegende Erfindungen technischer Algorithmen patentierfähig sind.

Produkthaftungsrecht

Additive Fertigungsverfahren sind noch mehr als traditionelle Produktionsmechanismen einer arbeitsteiligen Produktion zugänglich. Die Produktion kann nicht nur von verschiedenen Beteiligten ausgeführt werden, sondern auch ausschließlich online, d.h. anonymisiert und global, stattfinden. Als Beteiligte treten neben dem Hersteller des 3D-Druckers die Softwareentwickler für den 3D-Drucker und das Fertigungsverfahren sowie die Ersteller der CAD-Datei und die Lieferanten des Druckmaterials. Bereits aus der Fülle der Beteiligten wird die Notwendigkeit einer klaren Zuordnung der haftungsrechtlichen Verantwortungsbereiche sichtbar.

Das Produktsicherheitsrecht verfolgt eine andere Zielrichtung als das Produkthaftungsrecht. Das öffentlich-rechtlich strukturierte Produktsicherheitsrecht soll präventiv dafür sorgen, dass nur „sichere Produkte“ auf den Markt kommen und definiert damit Voraussetzungen des Inverkehrbringens. Um die konkreten Pflichten des Herstellers zu bestimmen, müssen durch Analyse und Zuordnung der einschlägigen Verordnungen die, für die additive Fertigung, einschlägigen Sicherheitsbestimmungen bestimmt werden.

Datenschutzrecht

Additive Fertigungsverfahren zeichnen sich dadurch aus, dass ein hoher Grad der Individualisierung einzelner Produkte möglich ist. Eine individuelle Anpassung wird insbesondere durch die Verwendung von Daten natürlicher Personen ermöglicht. Sobald Daten jenen Personenbezug aufweisen, sind die Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und zukünftig der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) zu beachten. Diese müssen bei der Herstellung von Medizinprodukten (Prothesen, Zahnersatz) oder der, im Zuge des Bioprintings, hergestellten Organe und des Gewebes verstärkt berücksichtigt werden.

Die TU Berlin steht in engem Kontakt mit Partnern des Forschungsverbunds „AGENT-3D“, um für die verschiedenen Geschäftsmodelle im Zusammenhang mit der additiven Fertigung die datenschutzrechtlichen Mindeststandards zu definieren.

Vertragsrecht

Technologischer Fortschritt im Bereich der additiven Fertigung ist Teamarbeit. Wo Forschungsverbände bestehen und Unternehmen Hand in Hand arbeiten, dürfen vertragsrechtliche Fragen nicht vernachlässigt werden. Die Berechtigung des Auftraggebers am Endprodukt vor allem unter Berücksichtigung eingereichter digitalisierter Produktdaten, der CAD-Datei und zur Verfügung gestellter Software bedarf einer rechtlichen Würdigung ebenso wie die Festlegung der Verantwortungsbereiche für die Zulieferungen (Schnittstellen) oder Qualitätssicherungsvereinbarungen zwischen Endhersteller und Zulieferern.

Im Zuge dessen beschäftigt sich die Forschung der TU Berlin auch mit in diesem Zusammenhang auftretenden kartellrechtlichen Problemstellungen.

Prof. Dr. Dr. Jürgen Ensthaler
Leitung Forschung und Wissenschaft

Raum H 5105
Tel.: +49 (0)30 314-29990
Email: Kontakt

Dr. Martin S. Haase, LL.M., MLE
Projektleiter

Raum H 5112
Tel.: +49 (0)30 314-23113
E-Mail: Kontakt

Tina Ehtechami
Wissenschaftliche Mitarbeiterin

Raum H5115
Tel.: +49 (0)30 314-29990
Email: Kontakt

Merve Oberneyer, Ref. iur.
Wissenschaftliche Mitarbeiterin

Raum H5111
Tel.: +49 (0)30 314-25875
Email: Kontakt

Ansprechpartner:

Dr. Martin S. Haase
Projektleiter

Tel.: 030 314-23113
m.haase@tu-berlin.de


 

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