Die größte Innovation ist nichts wert, wenn sie nicht genutzt wird. Das Anliegen des ZfgE ist es, die innerhalb der TU Berlin geschaffenen Innovationen gemeinsam mit externen Partnern auf den Markt zu bringen. Die TU Berlin unterhält zahlreiche Kooperationsverträge mit kleinen, mittleren und führenden Technologieunternehmen. Dank dieser Partner kommen an der TU Berlin entwickelte Technologien in einer Vielzahl von Produkten und Anlagen weltweit zur Anwendung.
Von dieser Zusammenarbeit profitieren Wirtschaft und Wissenschaft gleichermaßen. Forschungsaufträge und die Investitionen durch Unternehmen sind Grundvoraussetzung für viele Forschungsprojekte und fördern die an der TU Berlin vorhandene wissenschaftliche Expertise. Gleichzeitig können Unternehmen durch die Einbindung dieser Expertise im weltweiten Wettbewerb entscheidende Vorteile erlangen. Durch einen lebendigen Austausch zwischen Wirtschaft und Wissenschaft können die jeweils verfügbaren Ressourcen zum beiderseitigen Vorteil optimal ausgeschöpft werden.
Kooperationen mit der TU Berlin sind in jedem Stadium von Beginn der Forschungen über die Entwicklung bis zur Lizenzierung der patentierten Technologie möglich. Die Zusammenarbeit kann als Auftragsforschung oder Kooperationsforschung ausgestaltet werden. Hierbei können die jeweiligen Interessen und Anforderungen von wissenschaftlicher und wirtschaftlicher Seite individuell aufeinander abgestimmt werden.
Die erforderlichen Verträge werden durch das ZfgE in enger Abstimmung mit den beteiligten WissenschaftlerInnen ausgearbeitet und rechtsverbindlich unterzeichnet.
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Ansprechpartner:
Florian Frank
Leitung Forschungsverträge,
Lizenzen, Patente
Tel.: 030 314-22178
f.frank@tu-berlin.de
Die Zusammenarbeit mit anderen Universitäten, Forschungseinrichtungen und der Industrie bedarf einer vertraglichen Grundlage um wichtige Fragen, gerade hinsichtlich des Wissentransfers zu regeln. Der Servicebereich Forschungsverträge, Schutzrechte und Beteilungen übernimmt daher die Vertragsverhandlungen in enger Abstimmung mit den beteiligten Wissenschaftlern, um zu einem interessengerechten Ergebnis zu gelangen. Verträge werden durch uns rechtsverbindlich unterzeichnet.
Bitte binden Sie uns frühzeitig ein, damit wir Ihnen zeitnah helfen können.
Professorinnen und Professoren (§ 40 i.V.m. § 99 BerlHG), zu deren Aufgaben die selbständige Forschung gehört, kann auf Antrag eine rechtsgeschäftliche Vertretungsmacht übertragen werden. Ein Vertragschluss kann dann durch die Annahme des von der Professorin bzw. Professors verfassten Angebotes zustande kommen. Die Allgemeinen Vertragsbedingungen der TU Berlin müssen dabei Vertragsbestandteil werden. Weitere Voraussetzungen sind, dass das Projekt eine Laufzeit von nicht mehr als 12 Monaten und eine Auftragsvolumen von nicht mehr als EUR 65.000 hat.
Wir beraten Sie gerne über die Möglichkeiten der Einräumung der rechtsgeschäftlichen Vertretungsmacht. Weiter Informationen finden Sie auf in der A-Z-Liste des Servicebereichs Forschung unter dem Stichwort Vertretungsmacht (nur TU-intern zugreifbar).
Bei Fragen rund um die Vertragsgestaltung und –Bearbeitung wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an das Referat Forschungsverträge, Lizenzen und Patente. Gerne beraten und unterstützen wir Sie.
In Abgrenzung zur Forschungskooperation wird bei der Auftragforschung keine gemeinsame Forschung betrieben, sondern eine Forschungs- und Entwicklungsleistung gegen eine Vergütung erbracht. Arbeitsergebnisse stehen in der Regel dem Auftraggeber zu. Erfindungen sind dabei jedoch besonders zu behandeln, da sie über den Wert des Projektgegenstandes hinausgehen.
Auf der Downloadseite des Servicebereichs Forschung stehen Ihnen zwei Musterverträge zur Verfügung, die Hochschullehrer/innen im Rahmen ihrer ggf. eingeräumten Vertretungsmacht selbst abschließen können und die nicht durch uns mitgezeichnet werden.
Kooperationsverträge sind gekennzeichnet durch eine gleichberechtigte Zusammenarbeit von mehreren Partnern. In dieser „horizontalen“ Zusammenarbeit begegnen sich die Partner auf „Augenhöhe“. Arbeitsergebnisse stehen dem Partner zu, der sie erschaffen hat.
Kooperationsverträge werden regelmäßig zwischen den Partnern im Rahmen eines öffentlich geförderten Verbundprojekts geschlossen. Denkbar sind jedoch auch andere nicht geförderte Formen einer wissenschaftlichen Zusammenarbeit.
Im Vorfeld einer Zusammenarbeit auf wissenschaftlichen Gebieten kann es notwendig sein, streng vertrauliche Informationen auszutauschen, um festzustellen, ob eine beabsichtigte Zusammenarbeit möglich ist. Um solche Informationen (z.B. Betriebsgeheimnisse) zu schützen, werden Geheimhaltungsvereinbarungen getroffen, die u. a. regeln, dass diese Informationen nicht an Dritte weitergegeben werden dürfen.
An der TU Berlin werden diese Vereinbarungen regelmäßig vom Referat V D im Auftrag des Präsidenten und den Fachgebietsleiter/innen abgeschlossen und unterzeichnet. Da die Informationen nur den Fachgebietsleiter/innen und seinen/ihren Mitarbeiter/innen offenbart werden, sind sie letztlich für die Einhaltung der übernommenen Vertraulichkeitsverpflichtungen verantwortlich.
Vor Abschluss derartiger Vereinbarungen müssen Sie diese vom Referat V D prüfen lassen.
Muster für Geheimhaltungsvereinbarungen