Die meisten Erfindungen wurden mit viel Engagement sowie zeitlichem und finanziellem Aufwand auf den Weg gebracht.
Während das Urheberrecht Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst schützt, gewährt das Patent den Schutz der erfinderischen Leistung auf dem Gebiet der Technik.
Ein Patent schützt somit die einer Erfindung zugrunde liegende technische Idee oder Lehre und ermöglicht es dem Patentinhaber, Dritten eine Nutzung der eigenen Erfindung zu verbieten. Durch ein Patent wird somit verhindert, dass Dritte unberechtigterweise einen Nutzen, auch finanzieller Art, aus der Erfindung ziehen.
Patente haben für die TU Berlin sowie deren WissenschaftlerInnen einen mehrfachen Nutzen:
Erhöhung der nationalen und internationalen Wahrnehmung von Forschungsaktivität
Steigerung der Chance zur Einwerbung von Drittmitteln – bei zahlreichen Drittmittelgebern sind Schutzrechte zumeist förderlich, um eine Zusage zu erhalten
Grundlage einer erfolgreichen, technologiebasierten Gründung
Außerfachliche Qualifikation für ErfinderInnen durch Einbindung in den gesamten Patentierungsprozess
Neben Fachzeitschriften zusätzliche Veröffentlichungsquelle
Wirtschaftliche Nutzung durch Verwertung
Insgesamt stellen Patente einen wesentlichen Bestandteil der Transferstrategie (PDF, 18,6 KB) der TU Berlin dar, um Erkenntnisse aus der Wissenschaft in die Wirtschaft zu transferieren und dabei Einnahmen für die TU Berlin und deren ErfinderInnen zu generieren.