Die Transformation des Verkehrs hin zur Automatisierung und Vernetzung ist in aller Munde und wird begleitet von verheißungsvollen Zukunftsperspektiven. Deutschland hat sich dabei hohe Ziele gesetzt – Leitanbieter bleiben, Leitmarkt werden, Regelbetrieb einleiten. Entsprechend hat der Bundestag erst im April 2017 eine Gesetzesänderung beschlossen, durch welche Regelungen zu automatisierten Fahrfunktionen in das Straßenverkehrsgesetz aufgenommen werden.
Abseits dieser ersten rechtlichen Einordnungen der zukünftigen Technologien bestehen allerdings rechtliche Schwierigkeiten, die bereits die Entwicklung und Produktion entsprechend ausgestatteter Fahrzeuge behindern oder verzögern können. Es geht um standardessentielle Patente (SEP) für Technologien zur Vernetzung (etwa low-latency Datenübertragung), die in der Hand weniger Konzerne der IT- und Telekommunikationsbranche liegen und von Autoherstellern implementiert werden müssen. Die damit angesprochene Problematik um Standards, Patente und deren Lizenzierung (FRAND) gehört zu den drängenden Fragen im Spannungsfeld von Kartell- und Patentrecht.
Die Referenten:
– Dr. Ulrich Sandl, Abteilungsleiter Standardisierung in der IKT und sichere Internetarchitekturen (VID2), BMWi
– Dr. Stephan Altmeyer, Patentanwalt, Vice President Patent Strategy and Defense (LPS), Deutsche Telekom AG
– Rechtsanwältin Maria Pregartbauer, Kanzlei ESCHE SCHÜMANN COMMICHAU, Hamburg
– Dr. Christiane von Finckenstein-Wang, Konzernpatentwesen / Corporate IP, Volkswagen AG
– Dipl.-Ing. Hermann Behrens, Leiter Abteilung Innovation, DIN e.V.
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Präsentationen zum Download:
Dr. Christiane von Finckenstein-Wang