Der Masterstudiengang Patentingenieurwesen führt technische Expertise mit dem Wissen über das Recht des geistigen Eigentums zusammen. Damit wird eine wichtige Schnittstelle geschlossen: Erst mit dem Know-how beider Fachbereiche lassen sich technische Innovationen bewerten, sichern und wirtschaftlich nutzen.
Im Wahlpflichtbereich können die Studierenden aus einer umfangreichen Liste technischer Module wählen.
Daneben werden in vier juristischen Pflichtmodulen unter anderem folgende Inhalte vermittelt:
Systematik, Anwendungsbereich und Dogmatik des Immaterialgüterrechts, insbesondere in den Bereichen gewerbliche Schutzrechte und Urheberrecht einschließlich der internationalen Rechtslage
Grundlagen des Lizenzvertragsrechts und des Wettbewerbsrechts
Kenntnisse über die Arbeitsweise von Patentämtern und -gerichten
Einzelheiten zu Anmeldeverfahren, Nichtigkeit und Verletzung von gewerblichen Schutzrechten
Die technischen und juristischen Module werden ergänzt durch freie Module, ein Praktikum und eine Projektarbeit. Nach der Masterarbeit erwerben die Studierenden den Abschluss „Master of Science“ (M.Sc.).
Mit dem Masterabschluss im Patentingenieurwesen ergeben sich vielfältige berufliche Perspektiven. Besonders hervorzuheben ist die Position als PatentingenieurIn in forschenden und entwickelnden Unternehmen an der Schnittstelle von Technik und Recht. Hier bieten sich u.a. folgende Tätigkeitsbereiche:
Kontaktperson für ErfinderInnen im Unternehmen und für externe Patentanwaltskanzleien; Unterstützung bei der Ausarbeitung von Erfindungsmeldungen und im Verfahren der Patentanmeldung
Beobachtung der Innovationen von Wettbewerbern, Patentrecherche, Bewertung von Patenten, Management der Patentverwertung
Mitwirkung bei der strategischen Unternehmenspolitik; Entwicklung von Patentstrategien und Beratung der Geschäftsführung
Weiterbildung zum Patentanwalt/zur Patentanwältin
Der Masterabschluss Patentingenieurwesen lässt sich im rechtlichen Bereich weiter ergänzen durch die Patentanwaltsausbildung beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) oder dem Europäischen Patentamt (EPA). Mit der anschließenden Zulassung zur Patentanwaltschaft eröffnet sich ein weites Berufsfeld.
Berufschancen
Die Einzigartigkeit des Masterstudiengangs in Deutschland sowie das vermittelte Fachwissen in den disziplinübergreifenden Bereichen von Technik und dem Recht des geistigen Eigentums machen AbsolventInnen zu attraktiven Fachkräften mit hervorragenden beruflichen Perspektiven auch in Führungsebenen.
Voraussetzungen:
Berufsqualifizierender Hochschulabschluss (z.B. Bachelor) aus der Fachrichtung Maschinenbau oder einem fachverwandten Studiengang
Grundlagenkenntnisse:
Mathematik, Naturwissenschaften sowie Technik und Methodik in einem Umfang von
91 ECTS-Punkten
Beginn zum Wintersemester.
Die Bewerbungsfrist endet am 15. Juni.